Putzfrauenversicherung Schweiz – Jetzt unverbindliche Offerte bestellen
Die Putzfrauenversicherung ist sehr wichtig, hier erfahren Sie warum.
Ausserdem gibt es Informationen zum Versicherungsschutz und auf was Sie achten müssen.
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Lebensversicherung
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Hausangestellten-Versicherung
Die Prämie liegt bei ca. 100 Franken pro Jahr und muss komplett vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Vorsicht! Ist die Putzfrau für mehr als acht Stunden pro Woche beschäftigt, muss der Arbeitgeber die Putzfrau auch gegen Nichtberufsunfälle versichern. Allerdings können dann diese Beiträge vom Lohn angezogen werden.
Für wen gilt die sogenannte Hausangestellten-Versicherung?
Das Ganze betrifft selbstverständlich nicht nur speziell Putzfrauen, sondern man spricht korrekterweise von eine Hausangestellten-Versicherung. Diese deckt nicht nur die Putzfrau sondern auch Haushaltshilfen, Babysitter oder Gartenhilfen.
Sollten Sie die Hausangestellten über eine spezialisierte Firma vermittelt bekommen, dann ist diese Firma für den Versicherungsschutz Ihrer Angestellten verantwortlich und Sie müssen sich in diesem Fall nicht um den Versicherungsschutz kümmern.
Der Versicherungsschutz beginnt auf dem direkten Arbeitsweg, umfasst den gesamten Aufenthalt in Ihrem Haus und endet dann nach dem Zurücklegen des direkten Nachhausewegs. Unnötige Umwege, beispielsweise für anderweitige Erledigungen sind nicht abgedeckt.
Wie sieht es mit den sogenannten Sackgeldjobs in Privathaushalten mit der Versicherungspflicht aus?
Eine Ausnahmeregelung gibt es seit 1.1.2015 für die sogenannten Sackgeldjobs. Entsprechend sind Fälle mit Löhnen bis CHF 750.– pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr von der Versicherungspflicht befreit. Dies gilt jedoch nur, wenn die Arbeitnehmer im betroffenen Kalenderjahr nicht älter als 25 Jahre sind und keine Sozialversicherungsbeiträge verlangen.
Wenn nun Arbeitnehmer einen Unfall oder eine Berufskrankheit erleiden, sind im Rahmen dieser Sonderregelung die Folgekosten gedeckt.
Haftpflicht als ungeschriebenes Gesetz
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung sollte man jedoch auch unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschliessen, oder zumindest darauf achten, dass die Haushaltskraft selbst eine hat. Denn wenn die Haushaltshilfe z.B. ausrutscht und ein Fenster in einer Mietwohnung beschädigt, so kommt dafür der Arbeitgeber auf. Es ist also klar, dass der Arbeitgeber bzw. die auftraggebende Familie unbedingt haftpflichtversichert sein sollte. Wenn die Haushaltshilfe jedoch selbstständig arbeitet, muss sie selbst eine private bzw. gewerbliche Haftpflichtversicherung abschliessen.
Es ist also wirklich wichtig, dass Sie Ihre Haushaltshilfe nach ihrer Haftpflichtversicherung fragen, denn so sind sie beide gut abgesichert.
Putzfrauenversicherung
Sie gönnen Sich zweimal die Woche für ein paar Stunden eine Putzfrau – so weit so gut.
Aber haben Sie auch schon an die Unfallversicherung gedacht?
Wenn nein, dann ist jetzt höchste Zeit, denn der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben in diesen Fällen.
Denn die Krankenkasse kommt nur für Nichtberufsunfälle auf. Wenn der Putzfrau auf dem Weg zu Ihrem Haus oder bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit ein Unfall passiert, so sind diese Berufsunfälle nicht von der Krankenkasse abgedeckt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Putzfrau nur wenige Stunden pro Monat bei Ihnen arbeitet. Gesetzlich ist jeder einzelne Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Dame abzusichern.
Leistung im Überblick
Für eine bereits genannte Jahresprämie ab CHF 100 bekommen Sie die obligatorische Unfallversicherung für Ihre Putzfrau oder Hausangestellte.
Der Versicherungsabschluss ist sehr einfach, da keine speziellen Angaben zur versicherten Person nötig sind. Gedeckt werden sämtlich Unfälle, die während der Arbeitszeit, aber auch auf Hin- und Rückweg zur bzw. von der Arbeit passieren.
Angebote
Bei uns haben sie als Kunde die Wahl
Der Versicherer übernimmt Lohnausfall, Heilungskosten sowie Folgekosten von Invalidität und zahlt im Todesfall den Hinterbliebenen eine Rente. Hier die jeweiligen Details der Deckung:
Pflegeleistungen und Kostenvergütungen
Rettungstransport, ambulante Behandlungen, Spitalunterkunft (in der allgemeinen Abteilung), Kuraufenthalte
Ab dem dritten Tag nach dem Unfall werden 80% des versicherten Lohns bei voller Arbeitsunfähigkeit, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechend weniger, bezahlt
Unterstützung bei Invalidität
Zahlung einer Invalidenrente, die bei Vollinvalidität 80% des versicherten Lohns beträgt, zusammen mit der IV- oder AHV-Rente maximal 90%
Rente für Hinterlassene nach Todesfall
Der Versicherer zahlt maximal 70% des versicherten Lohns, zusammen mit der AHV- oder IV-Rente maximal 90%
Formulare für Offertanfragen
Unsere Leistungen für Sie
Wir beraten Sie gerne und überprüfen zunächst natürlich erstmal eventuell vorhandenen Versicherungsschutz. Oft kann dieser optimiert werden. Sollten Sie keinen Putzfrauenversicherung haben, so helfen wir Ihnen gerne bei der Auswahl eines guten Versicherers.
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